Für die Vorschläge unter „
STEMPEL“, möchte ich mich recht herzlich bedanken.
Ich werde versuchen daraus was zu machen, mit der Unterstützung vom Admin.
Ich lerne immer mehr dazu, dass man nicht nur z.B. die Stempel, sondern auch die Infos dazu sammeln sollte. …
Ich denke, dass wir 3 Sachen klären sollten:
1) Wie schaut es also mit der rechtlichen Seite aus? Das muss noch geklärt werden…
Ich denke, dass wenn ein Stempel live in Angebot (eBay) ist, dann wird kaum derjenige dafür „zu begeistern sein“ (Erlaubnis geben), diesen Stempel eben für „Warnhinweise“ wo zu publizieren…
Quasi, entweder man tut es wie bis jetzt, ohne direkt denjenigen zu fragen und dann „durch die Finger zu schauen“, oder dann könnte man künftig darauf (m.E.) verzichten!
Also hier geht es m.E. nicht nur um die rechtliche Sachlage, sondern auch um die Art, wie wir legal doch an diese Abbildungen kommen können… (?)
Wegen
© ein Beispiel: Ich habe zum Thema „
5-J-P.“ die Verschiedenheiten der DDR-MiNr.439 aufgezeigt. Darunter befindet sich die echte 439aII, die ich auch als Avatarbildchen im BDPh-Forum habe.
Nun aber habe ich diese Briefmarke inzw. veräußert und habe sie nicht mehr! Heißt das, dass der neue Besitzer jetzt Ansprüche stellen könnte und ich die Bilder dieser Marke löschen müsste???
Bei PC-Software ist das zumindest so, dass man kommerzielle Software nach der Installation, wieder deinstallieren muss, wenn man sie verkauft, damit legal diese Software nicht unter gleichem Registriernummer auf zwei verschiedenen Rechnern läuft …
Genauso mit den Abbildungen der Stempel. Die werden (bei älteren Abb.) dann als Abbildung, nach längerer Zeit von eBay gelöscht! Sind die dann auf alle Fälle frei verfügbar (wie bei alten Büchern, die man kopieren kann, wenn kein Anspruch mehr erhoben werden kann), oder müssten diese Bilder irgendwie verändert werden, damit der Ex- und/oder Neubesitzer keinen ev. Anspruch erheben kann? …
Schön, dass Sie, Herr Admin., wollen sich um die rechtliche Situation kümmern.
Überprüfen Sie bitte meinen Gedanken über winzige Veränderungen der Bilder (z.B. Hintergrund o.ä.), ob das Einfluss auf die ev. rechtliche Lage hat?
Schließlich auch BDPh & Co. kann sehr teure alte Briefmarken legal nachdrucken, bei gewissen Änderungen bzw. Hinweisen.
2) Wie soll die „Liste“ mit den zusammengetragenen Stempeln aussehen? Hier im Forum oder wie?
3) Zu der Aussage: „
(selbstversändlich unter Ihrem Namen)“ folgendes:
Wieso, wenn
Sie, werter Herr Admin., sich die meiste Arbeit dabei antun, soll da wo (ausgerechnet) mein Name erscheinen (als ob ich darauf erpicht wäre!).
Ich kann schon MIT-wirken, und hoffe auch auf Unterstützung Anderer, aber auf meinem Zungenbrecher-Namen würde ich verzichten! Wer soll das dann wie aussprechen?

Mich kennt auch kein …, dass wer damit was verbinden könnte.
ICH schlage mal vor, dass
Ihr Name, werter Herr Admin., darunter stehen sollte, da Sie sich (wie Sie schreiben), m.E. viel mehr Arbeit daran antun und sozusagen auch vor Ort sind…
Halt mein Vorschlag.
Würde mich für Anregungen und Korrekturen, wie auch Vorschläge sehr freuen!
m.f.G. –
Jurek